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DAS TEAM

Stanislav Gempel
Gründer
Cornelius Knappmann-Korn

Rechtsanwalt mit speziellen Kenntnissen im Baurecht

Fritz Baller

Architekt

Dr. Artiom Kovnatsky

Data Science, KI

Dagmar Phillips-Ceesay

Diplomjuristin, Schwerpunkt Baurecht

Jana Richter

Personalentwicklung

Alexander Hartmann

Projektmanagement

Jörg Wachsmuth

Pressearbeit

PLANUNG VOR DER PLANUNG

Schnelle und belastbare Analyse Ihres Vorhabens im Hinblick auf relevante Vorschriften des Bauplanungsrechts

UNBÃœROKRATISCH

Wir sind kein Bauordnungsamt. Füttern Sie uns mit Daten und Sie bekommen eine konsistente Evaluierung Ihres Vorhabens.

ZEIT- UND KOSTENSPAREND

Es kann mehrere Monate dauern bis Ihr Antrag auf Vorbescheid bearbeitet wird. Planungsunsicherheit und gebundene Mittel können andere Projekte in Mitleidenschaft ziehen. Dank Bauvoranfrage24 wissen Sie in kürzester Zeit, womit Sie bei Ihrem Bauvorhaben rechnen müssen.

VON EXPERTEN

Unser Team besteht aus Juristen und Bauplanern. Ihr praktisches Wissen, erworben in vielen Genehmigungsverfahren und realisierten Projekten, steht Ihnen zur Verfügung.

SOFTWAREGESTÃœTZT

Der Kern unseres Ansatzes ist die Erkennung von bekannten Mustern und Ihre Ãœbersetzung in stichhaltige Werte und wahrscheinliche Verwaltungsentscheidungen. Das erreichen wir durch den Einsatz des maschinellen Lernens. Unsere Experten teilen Ihr Wissen mit unserer eigenentwickelten Software. Diese lernt und verbessert sich mit jedem weiteren Fall. Die Ergebniskontrolle bleibt aber nach wie vor in Menschenhand.

IM FOKUS: B2B

Wenn Sie zu einer der folgenden Berufsgruppen gehören und sich für die Zusammenarbeit mit uns interessieren, dann freuen wir uns auf Ihren Kontakt. Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung:

  • Investoren
  • Immobilienentwickler
  • Makler
  • Gutachter
  • Banken
  • Hypothekenvermittler
  • Notare

B2G

In unserem Team haben wir Expertisen zur nachhaltigen Entwicklung der städtebaulichen Konzepte. Im Rahmen unserer Gutachten berücksichtigen wir die Interessen aller Träger der Öffentlichen Belange und der Öffentlichkeit zur Vermeidung bodenrechtlicher Spannungen.

Durch mehrfache Anfragen zum selben Bauvorhaben werden die kostbaren zeitlichen Ressourcen der Stadtplanungsmitarbeiter beansprucht. Es besteht nach unserer Auffassung ein Optimierungsbedarf dahingehend, das Auskunftsverlangen der Öffentlichkeit zu der Art und Maß der baulichen Nutzung zu beantworten.

Durch unsere Ausarbeitungen könnten die Daten zentral verteilt werden, was zu einer Entlastung der Stadtplanungsmitarbeiter führen würde.

Zusätzlich kommt die Öffentlichkeit zügiger auf digitalem Wege zu einer ersten Machbarkeitsstudie.

PREISE

 

Maß des Bauvorhabens

< 500 m² BGF

> 500 m² < 2000 m²

> 2000 m²

Im beplanten Bereichen

(B-Plan)

300 EUR

500 EUR

auf Anfrage

Im unbeplanten Innenbereich

nach §34 BauGB

500 EUR

1200 EUR

auf Anfrage


Alle Preise sind Netto zzgl. MwSt.

 
Gern können wir für Sie auch einen Antrag auf Bauvorbescheid beim Bauamt stellen

< 500 m² BGF

> 500 m² < 2000 m²

> 2000 m²

2,00 EUR/m² BGF

1,50 EUR/m² BGF

1,00 EUR/m² BGF

ANFRAGE

  •     WO
  •    WAS
  •    WIE
  •    WER

Postleitzahl von Ihrem Vorhaben

PLZ vom Vorhaben

Art des Vorhabens

Wählen Sie eine Option

Angestrebte Art der Nutzung

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Kontaktinfo

Name oder Firmanname

Telefon

E-Mail


 
 

PARTNER

„Mit Stanislav Gempel (Bauvoranfrage24) als Kreditvermittler an unserer Seite erleben wir eine sehr professionelle Zusammenarbeit. Dank ihrer kompetenten Unterstützung und fundierten Marktkenntnis sind wir in der Lage, stets beste Finanzierungslösungen auf dem Kapitalgebermarkt zu sichern. Stanislav Gempel uns sein Team sind für uns ein verlässlicher Partner, mit dem wir unsere Ziele erfolgreich erreichen können.“

Fundingport-Team

Sie wollen wissen, was Ihre Immobilie wert ist? Gemeinsam mit unserem Partner, der DKB Grund in Berlin, bieten wir Ihnen die Möglichkeit innerhalb von wenigen Minuten eine schnelle, indikative und unverbindliche Wertermittlung Ihrer Immobilie durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

RATGEBER

Wohnwagen als bauliche Anlage

— 04.12.2020 —   Der Kläger ist Eigentümer des Grundstückes, das in der Gemarkung Treffurt liegt. Seinen Antrag, auf dem Grundstück ein (mobiles) Gartenhaus errichten zu dürfen, lehnte das Landratsamt…

IMPRESSUM

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