— 28.08.2020 — Beschluss BVerwG 4 BN 24.02. Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. Februar 2002 wird zurückgewiesen. Gründe Die auf § 123 (2) Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Der Rechtssache kommt nicht die grundsätzliche Bedeutung zu, die ihr die Antragsteller beimessen. Die Beschwerde wirft als grundsätzlich bedeutsam die Rechtsfrage auf, ob ein öffentlicher Spielplatz unmittelbar angrenzend an ein
— 26.08.2020 — Die Bauleitplanung ist im BauGB als das zentrale Element des Städtebaurechts ausgeformt. § 1 (1) BauGB definiert die Aufgaben der Bauleitplanung und die Grundprinzipien der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung. § 1 (2) BauGB legt beide Arten der Bauleitplanung fest: den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. § 1 (3) BauGB ordnet die Bauleitplanung i.V.m. § 2 (1) BauGB den Gemeinden als Aufgabe zu und begründet eine gemeindliche Verpflichtung
— 24.08.2020 — Der in der Rechtsprechung aus Art. 14 (1) Grundgesetz hergeleitete allgemeine Bestandsschutz für ein Bauwerk bezieht sich auf folgende Fälle: Ein Vorhaben wurde im Einklang mit dem geltenden Baurecht errichtet; nach den inzwischen geltenden Rechtsvorschriften wäre es nicht mehr zulässig. Ein durch Art. 14 (1) GG bewirkter Bestandsschutz liegt somit zunächst nur vor, wenn der Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt wurde oder jedenfalls genehmigungsfähig gewesen ist, vgl. Mitschang/Reidt, Komm. BauGB, 13. Auflage,
— 20.08.2020 — Beschluss des OVG Brandenburg vom 06.07.2006 – 2 S 2.06 Ein Boardinghouse stellt eine Übergangsform zwischen Wohnnutzung und Beherbergungsbetrieb dar, wobei die schwerpunktmäßige Zuordnung von den konkreten Verhältnissen des Einzelfalls abhängt. Zu den Anforderungen an ein noch der Wohnnutzung zuzuordnendes Boardinghouse. Gestritten wurde um die Nutzung eines Gebäudes in Berlin-Mitte als Boardinghouse. Genehmigt wurde die Sanierung und der Umbau des Wohn- und Geschäftshauses und die Wiederherstellung der Wohnnutzung “nach einem zeitgemäßen Nutzungskonzept”
— 19.08.2020 — Das Gesetz schreibt vor, dass der Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben mindestens eine Woche vorher von der Bauherrin oder dem Bauherrn der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen ist, sog. Baubeginnanzeige, § 72 (1) BauO Bln. Mit der Bauausführung darf erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung der Bauherrin oder dem Bauherrn zugegangen ist oder die Frist nach § 69 (4) Satz 3, 1. Halbsatz BauO Bln abgelaufen ist und die bautechnischen Nachweise und das Ergebnis der Prüfung nach
— 18.08.2020 — Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Das Abwägungsgebot ist das zentrale Gebot rechtsstaatlicher Planung. Es ist gleichermaßen bestimmend für de planerischen Entscheidungsvorgang wie auch für die Beurteilung des Ergebnisses der Planung. Das von Rechtsprechung und Wissenschaft entwickelte Abwägungsgebot ist eine spezifische Rechtsfigur sozialgestaltender, staatlicher Planung, das anhand der Bauleitplanung entwickelt worden ist, vgl. Battis, Komm. BauGB, 13. Auflage, § 1, Rn 87
— 17.08.2020 — In § 35 (3) Nr. 1 bis Nr. 8 BauGB wird beispielhaft aufgezählt, wann eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vorliegt. Widerspricht ein Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans, Nr. 1. oder den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, Nr. 2, sind öffentliche Belange beeinträchtigt. Ebenso ist das der Fall, wenn ein Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, § 35 (3) Nr. 3, oder wenn Belange
— 14.08.2020 — Die Vorschrift betrifft die Nutzungsänderungen, Ersatzbauten, Erweiterungen. Erfasst werden sollen sonstige Vorhaben, deren Durchführung erleichtert werden soll. Die Begünstigung besteht darin, dass den in § 35 (4) BauGB bezeichneten Vorhaben die folgenden öffentlichen Belange nicht entgegengehalten werden können: Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans, Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft oder Befürchtung der Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung eines Splittersiedlung. Diese Belange sind für die unter Absatz 4 fallenden Vorhaben
— 13.08.2020 — Die Planungsleitlinien konkretisieren die allgemeinen Ziele der Bauleitplanung. § 1 Absatz 6 Nr. 1 bis 13 BauGB stellt die wichtigsten öffentlichen und privaten Belange dar, die in die Abwägung nach Absatz 7 einzustellen sind. Als Konkretisierung des Begriffs der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sind diese Belange auch für städtebauliche Bewertungen und Entscheidungen außerhalb der eigentlichen Bauleitplanung auslegungsrelevant. Die Aufzählung in Absatz 6 ist beispielhaft, also nicht abschließend. Neben den allgemeinen Anforderungen an gesunde
— 12.08.2020 — In einem kurzen Artikel der Haufe Online Redaktion vom 26.06.2019 wurde das Baugebot nach § 176 (1) BauGB als stumpfes Schwert bezeichnet wegen der dazu erfolgten Rechtsprechung und der möglichen Probleme bei der Durchsetzung eines solchen Baugebotes, von dem offensichtlich sehr selten oder nie Gebrauch gemacht wird. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich zuletzt in einer Entscheidung vom 11. April 1991 zur Schließung einer Baulücke mit einem Baugebot, das sich über zwei Grundstücke erstrecken sollte,